Fördermöglichkeiten

Welche Möglichkeiten der Förderung eines Biogartenbaus in der Art von FarmBot gibt es, um die Investitions- und Anfangskosten zu senken in Deutschland mit Unterstützung der europäischen Gemeinschaft?

ChatGPT said:

Für ein Projekt wie den automatisierten Biogartenbau à la FarmBot bestehen in Deutschland mehrere Fördermöglichkeiten, sowohl auf nationaler Ebene als auch über Programme der Europäischen Union (EU). Hier ist eine strukturierte Übersicht relevanter Programme und Ansätze zur Förderung und Senkung der Anfangsinvestitionen:


1. EU-Förderprogramme (über ELER und andere Fonds)

a) ELER – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

  • Zielgruppe: Landwirte, Kleinstunternehmen, soziale Träger
  • Förderfähig: Investitionen in nachhaltige Landwirtschaft, Digitalisierung, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
  • Förderhöhe: bis zu 40–60 %, regional unterschiedlich
  • Zugang: Über die Landesministerien für Landwirtschaft bzw. Ämter für Landwirtschaft oder Wirtschaftsförderung

b) LEADER/CLLD-Programme

  • Zielgruppe: Lokale Akteure, Vereine, soziale Träger, kleine Unternehmen
  • Förderung: Modellprojekte im ländlichen Raum – auch Gemeinschaftsgärten, urbane Landwirtschaft, innovative Gartenprojekte
  • Zugang: Über LEADER-Regionen (jeweils eigene LAGs – lokale Aktionsgruppen)

2. Nationale Förderungen in Deutschland

a) Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖLN)

  • Zielgruppe: Bio-Landwirte, Bildungsträger, Forschung und Modellprojekte
  • Förderung: Projekte zur Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus – z. B. automatisierter Anbau, Bildung, Technik-Tests
  • Träger: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

b) Landwirtschaftliche Rentenbank – Innovationskredite

  • Zielgruppe: Landwirte, Startups, gartenbauliche Betriebe
  • Leistungen: zinsgünstige Kredite für Digitalisierung, nachhaltige Innovationen
  • Konditionen: oft mit Tilgungszuschüssen bei bestimmten Projekten (z. B. Umweltwirkung, Ressourcenschonung)

3. Förderungen auf Landesebene (Beispiel Brandenburg)

  • Programme wie „Investitionsförderung Agrar“, „Innovative Landwirtschaft Brandenburg“ oder das Digitalisierungsprogramm Landwirtschaft
  • Oft speziell auf die Kombination von nachhaltigem Anbau und neuer Technik zugeschnitten
  • Ansprechpartner: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

4. Förderprogramme für soziale, urbane und Bildungsprojekte

a) Bundesprogramm „Soziale Innovationen“ (BMAS/BMBF)

  • Zielgruppe: Soziale Träger, Startups mit sozialem Mehrwert
  • Förderung: Technik im Dienst von Bildung, Integration, Gemeinwohl – etwa Schulgärten mit FarmBot, Urban Farming

b) Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (BMUV)

  • Zielgruppe: Kommunen, Bildungseinrichtungen, Vereine
  • Förderung: Maßnahmen zur CO₂-Reduktion – z. B. durch regionale Gemüseproduktion mit Robotik

5. Weitere Förderoptionen und Sonderprogramme

  • EU-Horizon-Förderung für Agrar-Digitalisierung (eher für Startups, größere Konsortien)
  • „Erasmus+“ oder „Green Erasmus“ für Bildungs- und Austauschprojekte, z. B. FarmBot im Bildungskontext
  • Stiftungen: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU), Stiftungsgemeinschaft anstiftung & ertomis, Zukunftsstiftung Landwirtschaft

Empfohlene Vorgehensweise zur Antragstellung

  1. Projekt skizzieren (Zielgruppe, Nachhaltigkeit, Technikanteil, Bildungsbezug)
  2. Zielgerichtete Förderprogramme auswählen (EU-Regionalfonds, Bundesförderung, Landesförderung)
  3. Kontaktaufnahme mit Förderstellen, z. B. BLE, Rentenbank, Landesamt oder LEADER-LAG
  4. Partnerschaften prüfen (z. B. Schule, Kommune, Bildungszentrum → höhere Förderchancen)
  5. Kombinationsmöglichkeiten aus Zuschüssen + vergünstigten Krediten nutzen

Wenn du magst, kann ich dir auch ein konkretes Förderprofil (z. B. für Brandenburg, NRW etc.) oder ein Förderantrag-Muster für ein FarmBot-Projekt ausarbeiten.

You said:

Mit welcher Förderhöhe von den 5000 Euro Anschaffungskosten kann man rechnen, insgesamt über die verschiedenen Programme hinweg?

ChatGPT said:

Die realistisch erreichbare Förderhöhe für ein FarmBot-ähnliches Biogartenprojekt mit 5.000 € Investitionskosten hängt stark vom Kontext (z. B. privat, Schule, Verein, landwirtschaftlicher Betrieb) und vom Bundesland ab. Dennoch lässt sich eine konkrete Schätzung auf Basis aktueller Förderpraxis ableiten:


1. Private Einzelpersonen / Hobbygärten

  • In der Regel keine direkte Förderung
  • Evtl. über Bildungsprojekte, Gemeinschaftsgärten oder soziale Initiativen einbindbar
  • Indirekte Förderung über Vereinsprojekte oder Nachbarschaftsinitiativen möglich

=> Realistische Förderung: 0–20 % (z. B. über ein LEADER-Projekt oder ein Umweltfonds)


2. Schulen, Kitas, Bildungseinrichtungen

  • Sehr gute Chancen auf Zuschüsse von 50–100 %
  • Quellen:
    • BMUV-Förderung „Klimaschutz im Alltag“
    • Lokale Umwelt-/Bildungsfonds (z. B. „Aktion Mensch“, DBU, Sparkassenstiftungen)
    • LEADER, sofern in eine Region eingebunden

=> Realistische Förderung: 70–100 % (oft als Vollzuschuss für Pilotprojekte)


3. Vereine, soziale Träger, Urban-Farming-Projekte

  • Je nach Programm 40–80 % Zuschuss möglich
  • Kombination mehrerer kleiner Fördertöpfe oft praktikabel
  • LEADER, Sozialinnovationen, Klimafonds, Bundesprogramm Ländliche Entwicklung

=> Realistische Förderung: 50–80 %


4. Landwirte, Kleinstunternehmer im Gartenbau

  • Über ELER- oder Landesförderung: 25–50 % Investitionszuschuss
  • Bei Nachweis ökologischer Innovation (z. B. Wassereinsparung, Automatisierung): höhere Quote möglich
  • Ergänzend: zinsgünstiger Kredit über Rentenbank statt direktem Zuschuss

=> Realistische Förderung: 30–50 % Zuschuss + 50–100 % Kreditförderung


5. Kommunen (z. B. als Bildungsprojekt, Klimagarten)

  • Sehr hohe Förderquote möglich: Kombination aus BMUV-Programm, EU-Strukturförderung, Klimafonds
  • Häufig bis zu 90 % Zuschuss bei CO₂-reduzierender Wirkung

=> Realistische Förderung: 70–90 %


Fazit – Beispielhafte Gesamtrechnung für 5.000 € Anschaffungskosten

ZielgruppeZuschuss realistischEigenanteilFörderbetrag ca.
Schule / Bildungsträger80–100 %0–1.000 €4.000–5.000 €
Verein / Sozialprojekt50–80 %1.000–2.500 €2.500–4.000 €
Landwirt / Gärtner30–50 %2.500–3.500 €1.500–2.500 €
Kommune70–90 %500–1.500 €3.500–4.500 €
Privatperson (Einzellösung)0–20 %4.000–5.000 €0–1.000 €

Wenn du mir den Projekthintergrund (z. B. Schule, Gemeinschaft, Landwirtschaft, Bildung) nennst, kann ich dir gezielt die passenden Programme inkl. Antragslinks und Ansprechpartnern nennen.

You said:

Wenn eine Privatperson einen FarmBot anschafft als Einstieg in einen Nebenerwerb, welche Auswirkung hat das auf die Förderung?

ChatGPT said:

Wenn eine Privatperson einen FarmBot anschafft, um damit in den Nebenerwerb zu starten, ändert sich die Förderlage deutlich positivsobald eine unternehmerische Absicht glaubhaft gemacht und möglichst formell registriert wird (z. B. als Nebenerwerbsbetrieb oder Kleingewerbe). Die Auswirkungen auf die Förderung sind wie folgt:


1. Voraussetzung: Anerkennung als wirtschaftlicher Betrieb

Damit Fördermittel fließen können, muss die Anschaffung:

  • betrieblich genutzt werden (nicht rein privat/hobbymäßig)
  • eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Tätigkeit begründen oder erweitern

Mögliche Rechtsformen:

  • Einzelunternehmen im Nebenerwerb
  • Kleinstlandwirtschaftlicher Betrieb
  • Nebenerwerbsgärtner mit Gewerbeanmeldung
  • ggf. Freiberuflichkeit (z. B. als Umweltpädagoge mit technischer Komponente)

2. Förderprogramme, die dann zugänglich werden

a) Agrarinvestitionsförderung (z. B. ELER, Landesprogramme)

  • Ziel: Investitionen in innovative, nachhaltige, digitale Landwirtschaft
  • Förderhöhe: i. d. R. 20–40 %, mit Bio-/Digital-Fokus bis 50 %
  • Zugang: meist über das Landwirtschaftsamt des Bundeslands
  • Wichtig: Betriebsnummer oder Nachweis der wirtschaftlichen Nutzung erforderlich

b) Rentenbank – Investitionskredit oder Digitalisierungsförderung

  • Konditionen: sehr zinsgünstige Kredite (z. B. 1–2 %), oft mit Tilgungszuschüssen
  • Zielgruppe: auch Nebenerwerbsbetriebe in der Landwirtschaft
  • Voraussetzung: Anmeldung als Unternehmen

c) Existenzgründungs- und Mikrokreditprogramme (z. B. KfW, Länderprogramme)

  • Relevant für: Personen mit kleinem Nebenerwerb im Aufbau
  • Förderung: zinsgünstige Kredite + teils Zuschüsse bei Innovation, Nachhaltigkeit
  • Programme: KfW-StartGeld, Mikrokreditfonds Deutschland, Gründerbonus einzelner Bundesländer

3. Steuerliche Vorteile als betriebliche Investition

  • Umsatzsteuer-Vorteil: Vorsteuerabzug möglich (bei Verzicht auf Kleinunternehmerregelung)
  • Abschreibung: FarmBot als Investitionsgut über 3–7 Jahre abschreibbar
  • Betriebsausgabenabzug: alle laufenden Kosten (Strom, Saatgut, Wartung, Software) absetzbar

4. Förderhöhe im Nebenerwerbs-Fall (realistisch)

FörderquelleAnteilBemerkung
Landes-Investitionsförderung (ELER)30–50 %bei anerkannter nachhaltiger Nutzung
Rentenbank-Digitalisierungskredit100 % Kreditsehr zinsgünstig, teilweise mit Zuschuss
KfW-/Landes-Mikrokreditbis 100 % Kreditfür Gründung im Nebenerwerb
Steuerliche Entlastungindirektbis zu 19 % MwSt + Abschreibungseffekte

=> Effektiv können 30–50 % der Kosten direkt gefördert, weitere 30–50 % durch günstige Kredite und Steuerersparnisse abgedeckt werden.


Empfehlung für den Einstieg

  1. Gewerbe oder Nebenerwerbsbetrieb anmelden
  2. Ziel definieren: z. B. Microgreens, essbare Blumen, Direktvermarktung
  3. Kontakt mit Landwirtschaftsamt und evtl. Wirtschaftsförderung aufnehmen
  4. Förderantrag stellen oder Kredit bei Rentenbank/KfW beantragen
  5. Buchführung vorbereiten, um steuerliche Vorteile zu nutzen

Wenn du möchtest, kann ich dir ein Kalkulationsblatt mit Fördervarianten, einen einfachen Businessplan im Nebenerwerb oder eine Liste konkreter Förderprogramme für dein Bundesland erstellen. Sag einfach Bescheid.

You said:

Gibt es auch die Möglichkeit, Förderung in Anspruch zu nehmen, wenn die Investition per Leasing getätigt wird?

ChatGPT said:

Ja – Leasing und Förderung lassen sich grundsätzlich kombinieren, allerdings gelten dabei spezielle Bedingungen und es hängt stark vom Förderprogramm ab. Hier ist eine differenzierte Übersicht, wie das in Deutschland (auch mit EU-Mitteln) funktioniert:


1. Leasing und Investitionszuschüsse: eingeschränkte Kombinierbarkeit

Grundregel:
Zuschussprogramme wie ELER, Landesförderung, BÖLN oder andere Investitionsprogramme fördern nur eigentumsbasierte Investitionen.

Folge:

  • Operatives Leasing (klassisches Mieten mit Rückgabe) ist nicht förderfähig, da kein Eigentum am Objekt erworben wird.
  • Finanzierungsleasing (mit Kaufoption oder automatischer Eigentumsübertragung) kann förderfähig sein, wenn der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer wird und dies in der Buchhaltung nachgewiesen werden kann.

Beispiel – förderfähiges Leasing:

  • Leasingvertrag über 3 Jahre mit festgelegter Kaufoption
  • Leasingnehmer trägt das Investitionsrisiko (z. B. Wartung, Versicherung)
  • Laufzeit und Raten entsprechen typischer Abschreibung

Empfohlen: Immer vorab mit der Förderstelle klären, ob das konkrete Leasingmodell anerkannt wird.


2. Leasing in Verbindung mit Krediten (z. B. Rentenbank, KfW)

  • Rentenbank und KfW bieten selbst keine Leasingförderung an, fördern aber Investitionen, die über Kauf abgewickelt werden.
  • ABER: Es gibt spezialisierte Leasingbanken mit „grünem Fokus“, die mit öffentlichen Programmen kombinierte Modelle anbieten – etwa:

a) Umweltleasing / Agrarleasing

  • Anbieter wie DLT Deutsche Leasing, VR-Leasing, MLF Mercator-Leasing
  • Oft auf Landtechnik und Digitalisierung spezialisiert
  • Teilweise in Zusammenarbeit mit Förderbanken – z. B. Leasing plus Tilgungszuschuss

b) Leasing mit Tilgungszuschuss

  • In einigen Bundesländern möglich (z. B. Bayern, NRW) bei bestimmten Programmen
  • Bedingung: Leasingnehmer muss wirtschaftlicher Eigentümer werden

3. Förderung von Leasingraten in Bildungs- oder Sozialkontexten

Bei Schulen, Kommunen, gemeinnützigen Trägern:

  • Förderprogramme (z. B. BMUV, Kommunalrichtlinie, Erasmus+) akzeptieren auch Leasing oder Miete, wenn die Investition projektbezogen und zeitlich begrenzt ist
  • Beispiele: FarmBot als Bildungsinstrument für 3 Jahre geleast im Schulgarten-Projekt

Zusammenfassung: Leasing & Förderung kombinieren – geht das?

SzenarioFörderung möglich?Bemerkung
Kauf mit Förderung (Standardfall)JaEigentum notwendig
Finanzierungsleasing mit KaufoptionJa, unter AuflagenWirtschaftliches Eigentum muss nachweisbar beim Leasingnehmer liegen
Operatives Leasing (reine Miete)Nein (meistens)Keine Förderfähigkeit bei Investitionsprogrammen
Sozial-/Bildungsprojekte mit LeasingJa (projektspezifisch)Z. B. über Schulträger, Kommune – leasingartige Lösungen förderbar
Leasing durch Drittanbieter mit ZuschussEventuellWenn Leasinggesellschaft förderfähige Strukturen mitbringt

Empfehlung für FarmBot im Leasing-Modell

  • Wähle Finanzierungsleasing mit Kaufoption
  • Nimm vorab Kontakt mit der zuständigen Förderstelle auf (z. B. Landesamt, BLE, LEADER-Region)
  • Nutze ggf. eine grün orientierte Leasinggesellschaft mit Fördererfahrung
  • Dokumentiere wirtschaftliches Eigentum und Zweckbindung